Kenntnisnachweis Modellflugzeug

Siehe auch unter Internes!



Liebe Kollegen,


leider kommen wir um den Kenntnisnachweis nicht herum, er ist erforderlich.

Jeder muss sich online in dem Portal  https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero einloggen und die entsprechenden Antworten auf das vorgegebene Multiple-Choice-Verfahren geben. 

Nach richtigen Antworten (falsche Antworten können korregiert werden) und Überweisung von 27€, erfolgt dann die Ausstellung der Bescheinigung. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre.


P.S.: Es ist kein großes Hexenwerk den Test zu bestehen, wer Probleme hat kann sich bitte bei mir melden.

(Zeitdauer für den Kenntnisnachweis bei mir waren etwa 15-20 Minuten).

 

Gruß und viel Erfolg

ludger


Anbei die gesetzlichen Grundlagen:


"Mit der erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 ist der DMFV e.V. auch weiterhin beauftragt, die Bescheinigung (Kenntnisnachweis) über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulungsmaßnahme auszustellen.


Die erlangte Bescheinigung berechtigt deren Inhaber, ein Flugmodell über 2 kg Abflugmasse oder in einer Höhe von mehr als 120m im Rahmen der Betriebsgenehmigung des DMFV zu steuern – auf und außerhalb von Modellfluggeländen. Der Kenntnisnachweis gilt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern in Sichtweite im Sport- und Freizeitbereich!


Als gleichwertig werden „Ausweise für Steuerer von Flugmodellen“ (Großmodelle) anerkannt. Sonstige Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine Gültigkeit.


ACHTUNG: Die Schulungsinhalte werden derzeit an die Auflagen der Betriebserlaubnis angepasst. Das neue Schulungstool wird voraussichtlich ab Ende August 2022 an gleicher Stelle zur Verfügung stehen.


„Alte“ Kenntnisnachweise, die seit 2017 von unserem Verband nach § 21a LuftVO (alt) ausgestellt wurden bzw. bis zur Veröffentlichung des neuen Schulungstools noch absolviert werden, behalten bis zum Ende ihrer regulären Laufzeit (5 Jahre) für den Modellflugbetrieb im Rahmen des DMFV Gültigkeit. Nach deren Ablauf muss dann der „neue“ Kenntnisnachweis nach § 21f LuftVO absolviert werden."


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